Die erste Woche

Morgen ist es also eine Woche, dass wir Heinz ins Pflegeheim gegeben haben. Auf Nachfrage wurde uns gesagt, dass es für Heinz einfacher ist, sich einzugewöhnen, wenn wir die ersten zwei Wochen nicht kommen. Wir waren also nicht bei ihm. 

C. war letzten Samstag noch im Pflegeheim, um Kleidung abzugeben. Sie wurde zum Gespräch gebeten. Freitag Nacht ist Heinz in seinem Zimmer gestürzt. Zum Glück ist nichts passiert. C. wurde gebeten, ihr Einverständnis für die Bestellung von Schutzwäsche zu geben. Dabei handelt es sich um Unterhosen, die seitlich eine Tasche haben, in die ein Schutzpolster gesteckt wird. Dies soll wohl vor allem Oberschenkelhalsbrüche verhindern, wenn Heinz stürzt. Natürlich willigte C. ein. Diese Schutzwäsche muss privat bezahlt werden, weder Kranken- noch Pflegekasse übernehmen die Kosten für diese Präventivmaßnahme. Dabei verursachen Knochenbrüche bei alten Personen hohe Folgekosten. Wesentlich höher als die ca. 60 € für diese Schutzwäsche. Wer versteht die Logik dahinter?

Seitdem haben wir nichts gehört. Wir hätten natürlich anrufen können, aber es sind immer noch so viele Dinge zu regeln, dass wir täglich beschäftigt sind. Bisher haben wir nicht nachgefragt.

Da sich das Heim auch noch nicht bei uns gemeldet hat, gehen wir davon aus, dass es einigermaßen funktioniert.

Ich spüre ich eine gewisse Entschleunigung. Auch wenn immer noch viel zu regeln ist, baut sich diese Anspannung, Befürchtung, was wieder passiert, langsam ab. 

Wir müssen Heinz dann auch ummelden. W. und C. müssen beim Amtsgericht die Betreuung beantragen, damit wir das Haus vermieten oder verkaufen können.

Das ist auch irgendwie schizophren - Das Amtsgericht sagt, dass die Vorsorgevollmacht vom Gesetz her für alles genügt. Schließlich steht darin auch, dass man in Vermögensdingen, in Immobiliensachen und für Verträge jeder Art bevollmächtigt ist. 

Verschiedene Geldinstitute erkennen das nicht an. Um Verträge im Namen des Vollmachtgebers zu schließen, ändern oder beenden, ist die Betreuung nötig. Diese ist mit Aufwand verbunden. Man muss z.B. die Vermögensverhältnisse des Betreuten offen legen und jährlich einen Rechenschaftsbericht beim Amtsgericht vorlegen. Das mag ja bei Fremdbetreuern sinnvoll sein, aber bei Familienangehörigen, die sich kümmern, erhöht es den sowieso schon hohen Aufwand beträchtlich.

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